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HYBRID: Neues Bauplanungsrecht 2026/2027

 28.10.2026 – 09:30 bis 16:30 Uhr – in München und online

In vielen Städte und Gemeinden stellt sich bei Wohnbauvorhaben die Frage, ob der Bau-Turbo angewendet werden soll und welche städtebaulichen Verträge abgeschlossen werden können.

Zudem hat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 29.10.2025 auch Erleichterungen beim Immissionsschutz gebracht.
Am 01.01.2027 wird das Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts in Kraft treten. Der Gesetzgeber führt Neuregelungen bei der Umweltprüfung, eine Aufwertung des Flächennutzungsplans, Regelungen zur Klimaanpassung und zur Europäischen Wiederherstellungsverordnung ein.
Auch die Baunutzungsverordnung wird geändert und es werden z.B. Erleichterungen bei Einzelhandelsgroßprojekte und Mischgebieten eingeführt.

Das Seminar soll dazu dienen, den Praktikerinnen und Praktikern vor Ort einen Überblick über aktuelle Neuregelungen und Entscheidungen im Bauplanungsrecht zu geben.

Referenten
Dr. Helmut Parzefall (MR im Bay. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)
Dr. Jürgen Busse (Geschäftsführer, Bay. Akademie, Direktor a.D., Bay. Gemeindetag)

Adressaten
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Führungskräfte, Bauamtsleiterinnen und -leiter sowie leitende Fachkräfte aus Baureferaten und Bauämtern, Architektinnen und  Architekten

Kosten
Teilnahmegebühr 299 €
Zusätzlich bei Präsenzteilnahme: Verpflegungspauschale 59 € + MwSt.

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