AGB

1. Geltung, Schriftform, Vertretung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management GmbH („BAV“) gelten für Verträge, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, welche die BAV als Auftragnehmerin oder Auftraggeberin abschließt, insbesondere für Verträge über kommunale Seminare, Inhouse-Seminare, digitale Seminare, fachbezogene Beratungen sowie Fachtagungen und Kongresse („Veranstaltungen“).

1.2 Mit der Auftragserteilung durch den Kunden gelten die AGB gleichzeitig als anerkannt und als Vertragsbestandteil. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn die BAV diesen im Einzelfall ausdrücklich zustimmt.

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen der BAV und dem Kunden getroffen werden, sowie Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

1.4 Die für die BAV tätigen externen Berater oder Trainer sind zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der BAV weder bevollmächtigt noch befugt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Ein verbindliches Angebot der BAV erfolgt stets in Schriftform. An verbindliche Angebote ist die BAV bis zum Ablauf von 14 Kalendertagen nach Absendung des Angebots an den Kunden gebunden, es sei denn, es wurden individuelle Vereinbarungen getroffen.

2.2 Verträge kommen erst durch eine schriftliche Vereinbarung, die rechtzeitige schriftliche Annahme verbindlicher Angebote der BAV durch den Kunden, die Auftrags- oder Anmeldebestätigung durch die BAV oder durch den Beginn der Veranstaltung zu Stande.

3. Leistung, Leistungsänderung

3.1 Anreise, Verpflegung und Übernachtung des Kunden gehören nicht zu den Leistungen der BAV; sie sind gesondert zu vergüten.

3.2 Die BAV behält sich inhaltliche sowie organisatorische Änderungen und Abweichungen vom Veranstaltungskonzept vor, die das Gesamtkonzept der Veranstaltung nicht beeinträchtigen oder einer besseren Zielerreichung dienen und dem Kunden zumutbar sind.

3.3 Bei Verhinderung des festgelegten, eingeplanten oder angekündigten Referenten für die Veranstaltung, ist die BAV berechtigt, diesen gleichwertig zu ersetzen.

3.4 Zur Teilnahme an kommunalen Seminaren, digitalen Seminaren, Fachtagungen und Kongressen ist nur die in der Anmeldung und Anmeldebestätigung bezeichnete Person persönlich berechtigt. Ein Ersatzteilnehmer darf nur mit vorheriger Zustimmung der BAV teilnehmen. Sollte bei Inhouse-Seminaren die vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine gesonderte Vergütung zu leisten. Diese wird prozentual nach der vereinbarten Vergütung berechnet.

3.5 Bei Buchung unserer digitalen Seminare erwerben die Teilnehmer eine Nutzerlizenz. Sollten weitere Interessenten am digitalen Seminar teilnehmen wollen, benötigen diese weitere Lizenzen. Es ist nicht erlaubt, das Webinar aufzuzeichnen bzw. das Video zu vervielfältigen.

3.6 Die von der BAV vorgegebenen technischen Anforderungen sind durch die Buchungsbestätigung Inhalt des Vertrages mit dem Kunden. Zur Nutzung unserer digitalen Seminare sind z.B. ein PC, ein Laptop oder ein mobiles Endgerät mit stabiler Internetverbindung, Headset, Webcam (nach Möglichkeit) erforderlich Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der digitalen Seminare finden Sie auf unserer Homepage unter Technische Voraussetzungen.

3.7 Die BAV haftet nicht für technische Mängel sowie einen Ausfall der Technik, die die Durchführung einer digitalen Veranstaltung ganz oder teilweise unmöglich machen. Die BAV wird sich bemühen, eine Ersatzveranstaltung anzubieten.

3.8 Bei Videos ist die Nutzung auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt
(30 Tage Stand 2021). Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht erlaubt. Der Auftragnehmer haftet für den Schaden, der der BAV aus der unbefugten Nutzung durch Dritte entsteht.

4. Teilnehmerskripten, Urheberrechte, Foto- und Videoaufnahmen

Die Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Teilnehmerskripten und allen sonstigen Seminarunterlagen stehen der BAV bzw. deren Referenten oder Autoren zu. Dem Kunden sowie den Veranstaltungsteilnehmern ist es nicht gestattet, die Teilnehmerskripten und sonstigen Seminarunterlagen ohne Zustimmung der BAV ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitende Medien aufzunehmen oder in jeglicher anderen Form zu verbreiten. Die Veröffentlichung von Audio- und Videodateien, digitalen Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Internetportalen (Sharing) sowie anderen Portalen ist untersagt.

Bei einigen Veranstaltungen werden Fotoprotokolle angefertigt. Diese werden nur den Teilnehmenden der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Sollte es bei Veranstaltungen zur Aufnahme der Teilnehmenden auf Fotos und Videos kommen wird die BAV vorher darauf hinweisen. Wenn kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, ist die BAV berechtigt, Fotos etc. in print und digitalen Publikationen zu verwenden.

5. Preise, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte

5.1 Bei Inhouse-Seminaren und fachbezogenen Beratungen ist die Veranstaltungsgebühr 14 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die BAV ist berechtigt, nach jedem Veranstaltungsabschnitt/-tag eine Rechnung über die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten anteiligen Leistungen zu stellen.

5.2 Bei kommunalen Seminaren, digitalen Seminaren ist die Veranstaltungsgebühr spätestens 14 Kalendertage vor dem Beginn der Veranstaltung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Videos gilt die in der Rechnung ausgewiesene Zahlungsfrist. Bei Fachtagungen und Kongressen ist die Veranstaltungsgebühr nach der Veranstaltung zu leisten.

5.3 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist die BAV befugt, alle Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und Sicherheitsleistung auch schon vor Leistungs-/Veranstaltungsbeginn zu verlangen, noch ausstehende Leistungen ganz oder teilweise zurückzubehalten oder von den bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.

5.4 Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.

5.5 Die Akademie behält sich vor, Teilnehmer, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, von Veranstaltungen auszuschließen.

6. Schadensersatz, Haftung

6.1 Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden und der Veranstaltungsteilnehmer, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den Leistungen/Veranstaltungen der BAV entstehen, sind ausgeschlossen. Die BAV haftet insbesondere nicht für die Inhalte der Veranstaltungsvorträge, der Teilnehmerskripten, der sonstigen Seminarunterlagen oder etwaige Auskünfte der Referenten. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch die BAV. Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Die Haftung der BAV ist in jedem Fall auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die BAV ist stets berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.

6.2 Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in Ziffer 6.1 gelten nicht bei einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die BAV, einen gesetzlichen Vertreter der BAV oder einen Erfüllungsgehilfen der BAV beruhen. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in Ziffer 6.1 gelten zudem nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die BAV, einen gesetzlichen Vertreter der BAV oder einen Erfüllungsgehilfen der BAV beruhen, oder wenn der Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist.

7. Rücktritt/Storno

7.1 Die BAV kann aus allen Gründen, welche die BAV nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt oder Erkrankung eines Referenten), die Veranstaltung absagen. Offene Seminare, digitale Seminare, Fachtagungen und Kongresse kann die BAV auch bei zu geringer Teilnehmeranzahl absagen. Die Mitteilung der BAV über die Absage gilt als Rücktrittserklärung der BAV. Die BAV erstattet dem Kunden im Fall der Absage der Veranstaltung bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren zurück. Für alle eventuellen weiteren Ansprüche des Kunden gilt Ziffer 6.

7.2 Die Kunden sind verpflichtet, sich bei einem Rücktritt oder Storno von Veranstaltungen schriftlich abzumelden. Bei einer Stornierung bis inkl. 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 15 % der Teilnahmegebühr als Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen ab 14 bis inkl. 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Veranstaltungsgebühr an, zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Die Gründe für eine Abmeldung sind in der Regel unerheblich. Keine Stornokosten entstehen, wenn vom Kunden ein Ersatzteilnehmer für die Veranstaltung gestellt wird.

Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung des Kunden bei der BAV.

7.3 Sollten der BAV im Fall des Rücktritts des Kunden für bereits erbrachte (Vorbereitungs-) Leistungen oder Reservierungen (z.B. Hotel, Verpflegung) Kosten entstehen, so hat der Kunde diese stets vollständig zu tragen.

7.4 Bei digitalen Veranstaltungen ist der Kunde verpflichtet, die eigene Technik sorgfältig zu prüfen und vorher zu testen. Die BAV leistet keine Erstattung, wenn der Kunde wegen eigener technischer Mängel nicht oder nur teilweise an einer Veranstaltung teilnehmen kann.

Bei der Bestellung von Videos und/oder Begleitmaterialien ist die Stornierung vor dem ersten Login kostenlos möglich. Wurde vor der Stornierung bereits Begleitmaterial versandt, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

7.5 Die Akademie behält sich vor Teilnehmende, die für konkurrierende Institutionen tätig sind oder nicht dem öffentlichen Dienst angehören, gegen Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühr, jederzeit von Veranstaltungen auszuschließen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

8.1 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist München.

8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Dies gilt unabhängig von der Kaufmannseigenschaft des Kunden auch dann, wenn dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die BAV ist jedenfalls auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

8.3 Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen und den AGB gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter www.verwaltungs-management.de

Bayerische Akademie für Verwaltungs-Management GmbH
Geschäftsführung Roswitha Pfeiffer, Dr. Jürgen Busse

Stand: März 2021

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