Webinar am 30.09.2026 – 09:30 – 16:00 Uhr 
Baulandausweisungen sind angesichts der finanziell angespannten Lage der meisten Kommunen nur kooperativ mit den Eigentümern oder Vorhabenträgern möglich. Mit der Schaffung von Baurecht ist es angesichts der Bodenknappheit und möglicher Fehlentwicklungen nicht getan. Der gemeindliche Einfluss auf die Umsetzung des geschaffenen Baurechts betrifft nicht nur Baupflichten, sondern zunehmend auch langfristige Nutzungen sowie die Beseitigung von Schrottimmobilien und Problemgebieten. Bei Gewerbeansiedlungen sind zusätzlich zu den haushaltsrechtlichen Vorgaben die europarechtlichen Bestimmungen zu beachten. Diese betreffen aber bereits die früher sog. Einheimischenmodelle.
Aus einer Reihe neuer Gerichtsentscheidungen, nicht zuletzt auch zu Fällen aus Bayern, ergeben sich hierzu neue Anforderungen, die die Gemeinden zu beachten haben. Der Gesetzgeber hat bereits im Bau-Turbo zusätzliche Anwendungsbereiche für städtebauliche Vereinbarungen geschaffen. Die geplante BauGB-Novelle wird hierzu nochmals die Einsatzmöglichkeiten für städtebauliche Verträge erweitern. Dies betrifft nicht nur die Novellierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Einfügung neuer Regelbeispiele in § 11 BauGB, sondern auch die Erweiterung der gemeindlichen Vorkaufs- und Erwerbsrechte, die auch Einfluss auf die diesbezüglichen Abwendungsverträge haben werden
