am 17.09.2026 von 09:00 - 12:00 Uhr
Die Optionsfrist zur Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht läuft zum 31.12.2026 aus. Sollte keine weitere Verlängerung vom Gesetzgeber erfolgen, müssen alle Gemeinden ab dem 1. Januar 2027 das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG) anwenden.
Die Verwaltung muss sich so organisieren, dass sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge rechtzeitig erkannt werden und in den Prozessen berücksichtigt sind.
Sie fragen sich, was Sie als Bürgermeister/in, Landrat/Landrätin oder politischer Mandatsträger die Umsatzsteuer angeht?
In unserem Online-Update erfahren Sie:
a. Was es mit dem neuen Umsatzsteuerrecht auf sich hat
b. Warum es Ihre Gemeinde betrifft
c. Warum es Sie als gewählten Mandatsträger etwas angeht
d. Wie Sie sich ausreichend schützen können
e. Do’s und Don’ts für die tägliche Praxis
