Bekleidungsspind in einem Feuerwehrhaus
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Feuerwehrbedarfsplanung

Erfüllung der Anforderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, Brand- und Explosionsgefahren zu beseitigen, Brände zu bekämpfen und technische Hilfe bei Unglücksfällen zu leisten. Sie müssen dazu Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten.

Um sicherzustellen, dass die Feuerwehren angemessen organisiert und ausgestattet sind und die Hilfsfrist eingehalten wird, sollten Gemeinden eine Feuerwehrbedarfsplanung durchführen. Diese erfasst das Gefahrenpotenzial, analysiert die Situation und formuliert Maßnahmen zur Verbesserung.

Unsere Experten erbringen für Ihre Feuerwehrbedarfsplanung u. a. folgende Leistungen:

  • Feuerwehrstruktur – Ermittlung des Ist-Zustands
  • Gefahrenanalyse und Risikobewertung
  • Einteilung in Gefährdungsklassen
  • Beurteilung Löschwasserversorgung
  • Feuerwehrstruktur – Darstellung des Soll-Zustands
  • Festlegung von Planungszielen und Maßnahmen

Dabei binden wir aktiv wichtige Ansprechpersonen der Feuerwehren vor Ort ein.

 

Gerne beraten Sie

Dr. Simon Pflanz
Telefon: (089) 21 26 74 79 - 36
E-Mail: pflanz@verwaltungs-management.de

Alexander Rößner
Telefon: (089) 21 26 74 79 - 26
E-Mail:  roessner@verwaltungs-management.de

 

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