
Erfüllung der Anforderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, Brand- und Explosionsgefahren zu beseitigen, Brände zu bekämpfen und technische Hilfe bei Unglücksfällen zu leisten. Sie müssen dazu Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten.
Um sicherzustellen, dass die Feuerwehren angemessen organisiert und ausgestattet sind und die Hilfsfrist eingehalten wird, sollten Gemeinden eine Feuerwehrbedarfsplanung durchführen. Diese erfasst das Gefahrenpotenzial, analysiert die Situation und formuliert Maßnahmen zur Verbesserung.
Unsere Experten erbringen für Ihre Feuerwehrbedarfsplanung u. a. folgende Leistungen:
Dabei binden wir aktiv wichtige Ansprechpersonen der Feuerwehren vor Ort ein.
Gerne beraten Sie
Dr. Simon Pflanz
Telefon: (089) 21 26 74 79 - 36
E-Mail: pflanz@verwaltungs-management.de
Alexander Rößner
Telefon: (089) 21 26 74 79 - 26
E-Mail: roessner@verwaltungs-management.de
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