am 16.09. und 18.09.2026 jeweils von 08:30 - 12:30 Uhr
Die Optionsfrist zur Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht läuft zum 31.12.2026 aus. Sollte keine weitere Verlängerung vom Gesetzgeber erfolgen, müssen alle Gemeinden ab dem 1. Januar 2027 das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG) anwenden.
Die Verwaltung muss sich so organisieren, dass sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge rechtzeitig erkannt werden und in den Prozessen berücksichtigt sind.
Sie hatten bisher noch keine Zeit, sich mit der Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht zu befassen? Dann holen Sie sich kompakt die wichtigsten Infos in unserem Einsteigerangebot:
Teil I: Mittwoch, 16.09.2026
- Steuersystematik kurz erklärt
- Die Kommune als Unternehmer – was steckt hinter §2b UstG
- Projektbericht: Umstellung auf § 2b UStG – was ist zu tun?
- Haushalts- und Vertragsscreening in der Praxis
Teil II: Freitag, 18.09.2026
- Umsatzsteuerliche Einordnung ausgewählter Praxisfragen
- VST-Abzug – erst nach getaner Arbeit
- Organisatorische Anpassungen, digitales Anordnungssystem
- Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen
- Tax-compliance: Steuerhandbuch und Schulungen
