Erfüllung der Anforderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
Die Gemeinden in Bayern sind laut Bayerischem Feuerwehrgesetz verpflichtet, Brand- und Explosionsgefahren zu beseitigen, Brände zu bekämpfen und technische Hilfe bei Unglücksfällen zu leisten. Sie müssen dazu gemeindliche Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Die Feuerwehren sollen in der Lage sein, innerhalb von zehn Minuten nach Eingang der Meldung am Einsatzort sein.
Um sicherzustellen, dass die Feuerwehren angemessen organisiert und ausgestattet sind und die Hilfsfrist eingehalten wird, sollten die Gemeinden eine Feuerwehrbedarfsplanung durchführen. Diese Planung erfasst das Gefahrenpotenzial, analysiert die Situation und formuliert Maßnahmen zur Verbesserung.
Unsere Experten erbringen für Ihre Feuerwehrbedarfsplanung u. a. folgende Leistungen:
Dabei binden wir aktiv wichtige Ansprechpersonen der Feuerwehren vor Ort ein.
Gerne beraten Sie
Johannes Kestler
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Dr. Simon Pflanz
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