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Neues Baurecht für Windenergie und Photovoltaik

am 10.07.2024 - 09:30 bis 16:30 Uhr in München

Der Ausbau der regenerativen Energien ist ein brennendes Thema auf Bundes- und Landesebene. Eine Vielzahl von neuen Regelungen auf Bundes- und Landesebene, die von den Städten und Gemeinden umzusetzen sind, gelten seit diesem Jahr.
Der Bundesgesetzgeber will mit dem neuen EEG, den Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und im Bauplanungsrecht dazu beitragen, dass verstärkt Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen gebaut werden können.

Der Freistaat Bayern hat mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms die Regionalen Planungsverbände beauftragt, Vorrangflächen für die Windenergie auszuweisen. In diesem Verfahren sind die Städte und Gemeinden gefordert, ihre Vorschläge zu den geeigneten Standorten einzubringen.
Zugleich wurde die Bayerische Bauordnung bei den Abstandsflächen für Windenergieanlagen geändert.

Die Umsetzung von Freiflächenphotovoltaikanlagen wurde auf neue rechtliche Vorgaben gestellt, die jetzt in der Praxis umgesetzt werden müssen.

In diesem Seminar werden die rechtlichen Vorgaben für Windenergie und Photovoltaik ausführlich erläutert und auch die kommunalen Möglichkeiten einer Wertschöpfung bei diesen Anlagen aufgezeigt.

Referenten:
Dr. Jürgen Busse (Geschäftsführer, Bay. Akademie, Direktor a.D., Bay. Gemeindetag)
Dr. Helmut Parzefall (Bay. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)
Marc Wißmann (Geschäftsführer PV und RPV)
Marcus Knoll (Erster Bürgermeister der Gemeinde Langerringen)

Zielgruppe:
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Führungskräfte, Bauamtsleiterinnen und Bauamtsleiter und leit. Fachkräfte aus Baureferaten und Bauämtern und alle Interessierten aus den Kommunen

Kosten:
Seminargebühr 299 €, zzgl. Verpflegungspauschale 49 € + MwSt.

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