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Feuerwehrbedarfsplanung

Erfüllung der Anforderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, Brand- und Explosionsgefahren zu beseitigen, Brände zu bekämpfen und technische Hilfe bei Unglücksfällen zu leisten. Sie müssen dazu Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten.

Um sicherzustellen, dass die Feuerwehren angemessen organisiert und ausgestattet sind und die Hilfsfrist eingehalten wird, sollten Gemeinden eine Feuerwehrbedarfsplanung durchführen. Diese erfasst das Gefahrenpotenzial, analysiert die Situation und formuliert Maßnahmen zur Verbesserung.

Unsere Experten erbringen für Ihre Feuerwehrbedarfsplanung u.a. folgende Leistungen:

  • Feuerwehrstruktur – Ermittlung des Ist-Zustands
  • Gefahrenanalyse und Risikobewertung
  • Einteilung in Gefährdungsklassen
  • Beurteilung der Löschwasserversorgung
  • Feuerwehrstruktur – Darstellung des Soll-Zustands
  • Festlegung der Planungsziele und Maßnahmen

Dabei binden wir aktiv wichtige Ansprechpersonen der Feuerwehren vor Ort ein.

 

Gerne beraten Sie

Alexander Rößner
Telefon: (089) 21 26 74 79 - 26
E-Mail:  roessner@verwaltungs-management.de

Dr. Simon Pflanz
Telefon: (089) 21 26 74 79 - 36
E-Mail: pflanz@verwaltungs-management.de

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