Teil A Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management GmbH für Verträge über Qualifizierungsleistungen (kommunale Seminare, Inhouse-Seminare, digitale Seminare, Coachings) sowie Fachtagungen und Kongresse (Veranstaltungen)
1. Geltung, Schriftform, Vertretung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management GmbH (BAV) gelten für Verträge, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, welche die BAV als Auftragnehmerin oder Auftraggeberin abschließt, insbesondere für Verträge über kommunale Seminare, Inhouse-Seminare, digitale Seminare, Coachings sowie Fachtagungen und Kongresse („Veranstaltungen“).
1.2 Mit der Auftragserteilung durch den Kunden gelten die AGB gleichzeitig als anerkannt und als Vertragsbestandteil. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn die BAV diesen im Einzelfall ausdrücklich zustimmt.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen der BAV und dem Kunden getroffen werden, sowie Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
1.4 Die für die BAV tätigen externen Trainer und Referenten sind zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der BAV weder bevollmächtigt noch befugt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Ein verbindliches Angebot der BAV erfolgt stets in Schriftform. An verbindliche Angebote ist die BAV bis zum Ablauf von 14 Kalendertagen nach Absendung des Angebots an den Kunden gebunden, es sei denn, es wurden individuelle Vereinbarungen getroffen.
2.2 Verträge kommen erst durch eine schriftliche Vereinbarung, die rechtzeitige schriftliche Annahme verbindlicher Angebote der BAV durch den Kunden, die Auftrags- oder Anmeldebestätigung durch die BAV oder durch den Beginn der Veranstaltung zu Stande.
3. Leistung, Leistungsänderung
3.1 Anreise, Verpflegung und Übernachtung des Kunden gehören nicht zu den Leistungen der BAV; sie sind gesondert zu vergüten.
3.2 Die BAV behält sich inhaltliche sowie organisatorische Änderungen und Abweichungen vom Veranstaltungskonzept vor, die das Gesamtkonzept der Veranstaltung nicht beeinträchtigen oder einer besseren Zielerreichung dienen und dem Kunden zumutbar sind.
3.3 Bei Verhinderung des festgelegten, eingeplanten oder angekündigten Referenten für die Veranstaltung ist die BAV berechtigt, diesen gleichwertig zu ersetzen.
3.4 Zur Teilnahme an kommunalen Seminaren, digitalen Seminaren, Fachtagungen und Kongressen sowie Coachings ist nur die in der Anmeldung und Anmeldebestätigung bezeichnete Person persönlich berechtigt. Ein Ersatzteilnehmer darf nur mit vorheriger Zustimmung der BAV teilnehmen. Sollte bei Inhouse-Seminaren die vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine gesonderte Vergütung zu leisten. Diese wird prozentual nach der vereinbarten Vergütung berechnet.
3.5 Bei Buchung unserer digitalen Seminare erwerben die Teilnehmer eine Nutzerlizenz. Sollten weitere Interessenten am digitalen Seminar teilnehmen wollen, benötigen diese weitere Lizenzen. Es ist nicht erlaubt, das Webinar aufzuzeichnen bzw. das Video zu vervielfältigen.
3.6 Die von der BAV vorgegebenen technischen Anforderungen sind durch die Buchungsbestätigung Inhalt des Vertrages mit dem Kunden. Zur Nutzung unserer digitalen Seminare sind z.B. ein PC, ein Laptop oder ein mobiles Endgerät mit stabiler Internetverbindung, Headset, Webcam (nach Möglichkeit) erforderlich. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der digitalen Seminare finden Sie auf unserer Homepage unter FAQ: Technische Voraussetzungen.
3.7 Die BAV haftet nicht für technische Mängel sowie einen Ausfall der Technik, die die Durchführung einer digitalen Veranstaltung ganz oder teilweise unmöglich machen. Die BAV wird sich bemühen, eine Ersatzveranstaltung anzubieten.
3.8 Bei Videos ist die Nutzung auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt (30 Tage, Stand 2024). Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht erlaubt. Der Auftragnehmer haftet für den Schaden, der der BAV aus der unbefugten Nutzung durch Dritte entsteht.
4. Teilnehmerskripten, Urheberrechte, Foto- und Videoaufnahmen
Die Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Teilnehmerskripten und allen sonstigen Seminarunterlagen stehen der BAV bzw. deren Referenten oder Autoren zu. Dem Kunden sowie den Veranstaltungsteilnehmern ist es nicht gestattet, die Teilnehmerskripten und sonstigen Seminarunterlagen ohne Zustimmung der BAV ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitende Medien aufzunehmen oder in jeglicher anderen Form zu verbreiten. Die Veröffentlichung von Audio- und Videodateien, digitalen Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Internetportalen (Sharing) sowie anderen Portalen ist untersagt.
Bei einigen Veranstaltungen werden Fotoprotokolle angefertigt. Diese werden nur den Teilnehmenden der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Sollte es bei Veranstaltungen zur Aufnahme der Teilnehmenden auf Fotos und Videos kommen, wird die BAV vorher darauf hinweisen. Wenn kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, ist die BAV berechtigt, Fotos etc. in Print und digitalen Publikationen zu verwenden.
5. Preise, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte
5.1 Bei Inhouse-Seminaren und fachbezogenen Beratungen ist die Veranstaltungsgebühr 14 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die BAV ist berechtigt, nach jedem Veranstaltungsabschnitt/-tag eine Rechnung über die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten anteiligen Leistungen zu stellen.
5.2 Bei kommunalen Seminaren und digitalen Seminaren ist die Veranstaltungsgebühr vor dem Beginn der Veranstaltung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Videos gilt die in der Rechnung ausgewiesene Zahlungsfrist. Bei Fachtagungen und Kongressen ist die Veranstaltungsgebühr nach der Veranstaltung zu leisten.
5.3 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist die BAV befugt, alle Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und Sicherheitsleistung auch schon vor Leistungs-/Veranstaltungsbeginn zu verlangen, noch ausstehende Leistungen ganz oder teilweise zurückzubehalten oder von den bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
5.4 Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
5.5 Die Akademie behält sich vor, Teilnehmenden, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, von Veranstaltungen auszuschließen.
6. Schadensersatz, Haftung
6.1 Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden und der Veranstaltungsteilnehmer, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den Leistungen/Veranstaltungen der BAV entstehen, sind ausgeschlossen. Die BAV haftet insbesondere nicht für die Inhalte der Veranstaltungsvorträge, der Teilnehmerskripten, der sonstigen Seminarunterlagen oder etwaige Auskünfte der Referenten. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch die BAV. Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Die Haftung der BAV ist in jedem Fall auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die BAV ist stets berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.
6.2 Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in Ziffer 6.1 gelten nicht bei einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die BAV, einen gesetzlichen Vertreter der BAV oder einen Erfüllungsgehilfen der BAV beruhen. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in Ziffer 6.1 gelten zudem nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die BAV, einen gesetzlichen Vertreter der BAV oder einen Erfüllungsgehilfen der BAV beruhen, oder wenn der Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist.
7. Rücktritt/Storno
7.1 Die BAV kann aus allen Gründen, welche die BAV nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt oder Erkrankung eines Referenten), die Veranstaltung absagen. Offene Seminare, digitale Seminare, Fachtagungen und Kongresse kann die BAV auch bei zu geringer Teilnehmeranzahl absagen. Die Mitteilung der BAV über die Absage gilt als Rücktrittserklärung der BAV. Die BAV erstattet dem Kunden im Fall der Absage der Veranstaltung bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren zurück. Für alle eventuellen weiteren Ansprüche des Kunden gilt Ziffer 6.
7.2 Die Kunden sind verpflichtet, sich bei einem Rücktritt oder Storno von Veranstaltungen schriftlich abzumelden. Bei einer Stornierung bis inkl. 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 15 % der Teilnahmegebühr als Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen ab 14 bis inkl. 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Veranstaltungsgebühr an, zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Die Gründe für eine Abmeldung sind in der Regel unerheblich. Keine Stornokosten entstehen, wenn vom Kunden ein Ersatzteilnehmer für die Veranstaltung gestellt wird.
Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung des Kunden bei der BAV.
7.3 Coaching-Stunden können bis 5 Werktage vor Beginn kostenfrei storniert oder verschoben werden. Falls Coaching-Stunden innerhalb von fünf Werktagen vor Beginn storniert oder verschoben werden, berechnet die BAV 50 %, Sofern Coaching-Stunden innerhalb von 48 bis 24 Stunden vor Beginn storniert oder verschoben werden, berechnet die BAV 75 %. Sofern Coaching-Stunden innerhalb von 24 Stunden vor Beginn storniert oder verschoben werden, berechnet die BAV 100 % des vereinbarten Honorars.
7.4 Sollten der BAV im Fall des Rücktritts des Kunden für bereits erbrachte (Vorbereitungs-) Leistungen oder Reservierungen (z.B. Hotel, Verpflegung) Kosten entstehen, so hat der Kunde diese stets vollständig zu tragen.
7.5 Bei digitalen Veranstaltungen ist der Kunde verpflichtet, die eigene Technik sorgfältig zu prüfen und vorher zu testen. Die BAV leistet keine Erstattung, wenn der Kunde wegen eigener technischer Mängel nicht oder nur teilweise an einer Veranstaltung teilnehmen kann.
Bei der Bestellung von Videos und/oder Begleitmaterialien ist die Stornierung vor dem ersten Login kostenlos möglich. Wurde vor der Stornierung bereits Begleitmaterial versandt, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
7.6 Die Akademie behält sich vor, Teilnehmende, die für konkurrierende Institutionen tätig sind oder nicht dem öffentlichen Dienst angehören, gegen Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühr, jederzeit von Veranstaltungen auszuschließen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
8.1 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist München.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Dies gilt unabhängig von der Kaufmannseigenschaft des Kunden auch dann, wenn dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Gerichtsstand juristischer Personen wird durch deren Sitz bestimmt (§ 17 ZPO). Die BAV ist jedenfalls auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
8.3 Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen und den AGB gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter www.verwaltungs-management.de
Teil B Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management GmbH für Beratungsleistungen (Organisationsuntersuchungen und -entwicklung, Stellenbewertungen)
1.Geltung, Schriftform, Vertretung
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management GmbH (BAV) gelten für Verträge, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, welche die BAV als Auftragnehmerin oder Auftraggeberin abschließt, insbesondere für Verträge im Bereich Beratungsleistungen für staatliche, kommunale und sonstige Verwaltungen. Diese AGB gelten nicht für Verträge der BAV mit Kunden über Qualifizierungsmaßnahmen (kommunale Seminare, Inhouse-Seminare, digitale Seminare, Coachings) sowie für Fachtagungen und Kongresse (Veranstaltungen), da hierfür die AGB Teil A gelten
1.2. Mit der Auftragserteilung durch den Kunden gelten die AGB gleichzeitig als anerkannt und als Vertragsbestandteil. Entgegenstehenden und abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, sie werden nur Vertragsinhalt, wenn die BAV diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der BAV und dem Kunden getroffen werden, sowie Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
1.4. Die für die BAV tätigen externen Berater sind zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der BAV weder bevollmächtigt noch befugt.
1.5. Im Einzelfall getroffene Individualvereinbarungen, die im Angebot ausdrücklich gestattet sind und die mit dem Kunden insbesondere von den gesetzlichen Vertretern der BAV oder Erfüllungsgehilfen der BAV getroffen werden, ergänzen die jeweiligen vertraglichen Regelungen.
1.6. Sofern im Angebot die konkrete Ausgestaltung einer Beratungsleistung und der Umfang der Leistung nur allgemein festgelegt wurde, sind die externen Berater als Erfüllungsgehilfen der BAV berechtigt, mit dem Kunden die näheren Vertragsumstände festzulegen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Ein verbindliches Angebot der BAV erfolgt in Schriftform oder elektronisch. An verbindliche Angebote ist die BAV bis zum Ablauf von 14 Kalendertagen nach Absendung des Angebots an den Kunden gebunden, es sei denn, es wurden individuelle Vereinbarungen über die Annahmefrist des Angebots getroffen.
2.2. Verträge kommen erst durch eine schriftliche Vereinbarung, die rechtzeitige schriftliche Annahme verbindlicher Angebote der BAV durch den Kunden bzw. die Auftragsbestätigung durch die BAV zustande.
2.3. Bei Verhinderung des im Angebot bestimmten Beraters ist die BAV berechtigt, diesen gleichwertig zu ersetzen.
3. Art und Umfang der Leistung
3.1. Die von der BAV zu erbringende Leistung richtet sich nach dem Inhalt des Vertrages, der zwischen der BAV und dem Kunden zustande gekommen ist sowie den individuell zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen weiteren Vereinbarungen.
3.2. Die BAV verpflichtet sich die vereinbarten Leistungen gemäß der jeweiligen Auftragsbeschreibung zu erbringen. Sie behält sich das Recht vor, im Rahmen des technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung ihrer Dienstleistungen Anpassungen vorzunehmen.
3.3. Die Leistungen werden von der BAV entsprechend den Vorgaben des Vertrages erbracht. Sofern vertraglich vereinbarte Leistungen sowie Leistungsfristen aus Gründen, die die BAV nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, verpflichtet sich die BAV, den Kunden über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel gleichwertige Leistungen bzw. neue Leistungstermine vorzuschlagen.
3.4. Für Leistungen mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten ist die BAV nur verpflichtet, eine Bereitstellung sowie Aktualisierung von digitalen Inhalten vorzunehmen, wenn eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung ausdrücklich vertraglich vorgenommen wurde.
3.5. Sofern eine Leistung aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Leistung nicht erbracht werden kann, ist die BAV berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird von der BAV unverzüglich erstattet. Sofern bereits Teilleistungen von der BAV erbracht wurden, ist der Kunde verpflichtet, diese Teilleistungen zu bezahlen.
3.6. An allen im Zusammenhang mit der Leistung dem Kunden überlassenen Unterlagen bleiben die Eigentumsrechte der BAV sowie die Urheberrechte bestehen. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Unterlagen sind vertraglich für eine entsprechende Verwendung vorgesehen oder die BAV erteilt dazu dem Kunden ausdrücklich eine schriftliche Zustimmung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die BAV bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessener Weise und mit geeigneten Mitteln zu unterstützen.
4.2. Der Kunde hat für die Erbringung der Dienstleistungen die notwendigen Voraussetzungen (Räume, Hardware, Software) zu schaffen. Verzögerungen aufgrund der fehlenden oder verzögerten Mitwirkungshandlung gehen nicht zulasten der BAV. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Datensicherung verantwortlich.
4.3. Sofern die Leistungen der BAV beim Kunden durchgeführt werden, ist dieser verpflichtet, die hierfür notwendige Infrastruktur sowie die digitale und sonstige Technik sorgfältig zu prüfen und vorher zu testen. Die vereinbarten Leistungen sind auch dann zu bezahlen, wenn sie aufgrund der fehlenden Infrastruktur und Technik nicht durchgeführt werden können.
5. Zahlungsvereinbarungen
5.1. Sofern im Einzelfall keine zusätzlichen Vereinbarungen erfolgt sind, sind die Zahlungen gemäß dem zwischen der BAV und dem Kunden vereinbarten Vertrag zu leisten. Bezüglich mündlich getroffener zusätzlicher Vereinbarungen gelten Ziffern 1.5 und 1.6 entsprechend.
Die Vergütung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt nach Zeitaufwand der von der BAV vor oder bei Vertragsabschluss mündlich oder in Textform bekannt gegebenen Stunden- bzw. Tagessätze. Materialaufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
5.2. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten des eingesetzten Personals der BAV werden wie Leistungszeiten vergütet.
5.3. Fahrtkosten sowie Übernachtungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.4. Die Zahlungen haben ausschließlich auf das Konto der BAV zu erfolgen.
5.5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Zahlungen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu leisten.
5.6 Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
5.7. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.8. Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden insbesondere bei Nichterfüllung der Zahlungspflichten ist die BAV berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
6. Mängelansprüche des Kunden
6.1. Für die Rechte des Kunden bei Sachmängeln der vereinbarten Leistungen der BAV gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung schriftlich gegenüber der BAV zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
6.3. Bei berechtigten Mängelrügen ist die BAV zur Nachbesserung oder Ersatzleistung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzleistung kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht jedoch nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen der BAV, die nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden können.
6.4. Im Falle der Inanspruchnahme der BAV ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere wenn der Kunde eine Mitverantwortung an einer nicht vollständigen oder nicht fristgerechten Leistung trägt.
6.5. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrages (z.B. Mängelanzeigen, Fristsetzung, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, das heißt in Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.
6.6 Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den Leistungen der BAV entstehen, sind ausgeschlossen. Die BAV haftet insbesondere nicht auf Schadensersatz bei Mängeln der Inhalte der Beratungsleistungen sowie der Unterlagen der Berater. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch die BAV. Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Die Haftung der BAV ist in jedem Fall auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die BAV ist stets berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.
6.7 Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in Ziffer 6 gelten nicht bei einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die BAV, einen gesetzlichen Vertreter der BAV oder einen Erfüllungsgehilfen der BAV beruhen. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in Ziffer 6 gelten zudem nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die BAV, einen gesetzlichen Vertreter der BAV oder einen Erfüllungsgehilfen der BAV beruhen, oder wenn der Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist.
7. Vertraulichkeit
7.1. Die BAV und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
7.2. Die Unterlagen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht berechtigt den jeweils anderen Vertragspartner zur fristlosen Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
8.1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist München.
8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Dies gilt unabhängig von der Kaufmannseigenschaft des Kunden auch dann, wenn dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Gerichtsstand juristischer Person wird durch deren Sitz bestimmt (§ 17 ZPO). Die BAV ist jedenfalls auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
8.3. Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen der AGB gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.
8.4. Die Datenschutzbestimmungen der BAV sind im Internet unter www.verwaltungs-management.de abgedruckt.
Bayerische Akademie für Verwaltungs-Management GmbH
Geschäftsführung Roswitha Pfeiffer, Dr. Jürgen Busse
Stand: März 2021