09.10.2024 in Augsburg und online
Die Bundesregierung hat mit dem Wärmeplanungsgesetz und dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) die rechtlichen Grundlagen für eine flächendeckende Kommunale Wärmeplanung geschaffen. In Bayern wird die Rechtsverordnung zur Umsetzung der Wärmeplanung erst zum Ende 2024 erwartet. Es steht fest, dass die Städte und Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen für die Wärmewende auf kommunaler Ebene verantwortlich sind und den lokalen Transformationsprozess vorgeben sollen. Die Erstellung eines Wärmeplans in Abstimmung mit Energieversorgern, Bürgern, Handwerk und Industrie erfordert neben Fachkompetenz auch einen erheblichen zeitlichen Vorlauf. Angesichts der Komplexität des Projektes ist interkommunale Zusammenarbeit auf Gemeinde- oder Landkreisebene eine Option. Größere Kommunen werden mit externen Dienstleistern bei der Planung zusammenarbeiten und benötigen dafür u.a. Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibungen. Um Ihnen aktuellste Informationen zum Stand und Ausblick der Kommunalen Wärmeplanung in Bayern zu bieten, haben wir unsere Fachtagung auf zwei Termine aufgeteilt:
Am 9. Oktober 2024 erhalten Sie einen praxisnahen und kompakten Überblick über die Anforderungen und Aufgaben einer kommunalen Wärmeplanung. Wir haben Experten und Praktiker eingeladen und werden gemeinsam strategische Überlegungen, Projektschritte, Vorgehensweisen und Erfahrungen mit Ihnen teilen.
Die Veranstaltung am 9. Oktober 2024 wird hybrid durchgeführt.
Sie haben die Wahl, ob Sie persönlich in Augsburg teilnehmen oder sich auch online vom Homeoffice aus zuschalten möchten.
Am 14.01.2025 berichten unsere Experten über die bayerische Rechtsverordnung zur Kommunalen Wärmeplanung, die erst für Ende 2024 erwartet wird. Sie erhalten aus erster Hand nicht nur den Rechtsrahmen, sondern auch Informationen zu den geplanten Unterstützungsangeboten und zu den finanziellen Hilfen.
Die Veranstaltung am 14. Januar 2025 findet rein digital statt.