66 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 2. 2.1 2.2 Geltung, Schriftform, Vertretung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management GmbH („BAV“) gelten für alle Verträge, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, welche die BAV auf Auftragneh- merseite abschließt, insbesondere für Verträge über offene Seminare, Inhouse-Seminare, digitale Seminare, fachbe- zogene Beratungen sowie Fachtagungen und Kongresse („Veranstaltungen“). Mit der Auftragserteilung durch den Kunden gelten die AGB gleichzeitig als anerkannt und als Vertragsbestandteil. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nur Ver- tragsinhalt, wenn die BAV ihnen im Einzelfall ausdrücklich zustimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn die BAV in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt. Die AGB gelten auch für alle künftigen Verträge der BAV mit dem Kunden, welche die BAV auf Auftragnehmerseite abschließt. Alle Vereinbarungen, die zwischen der BAV und dem Kunden getroffen werden, sowie Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die für die BAV tätigen Referenten, Berater oder Trainer („Referenten“) sind zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der BAV weder bevollmächtigt noch befugt Angebot und Vertragsabschluss Angebote der BAV sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, die BAV gibt ausnahmsweise ein schriftliches und ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot ab. An verbindliche Angebote ist die BAV bis zum Ablauf von 14 Kalendertagen nach Absendung des Angebots an den Kunden gebunden, es sei denn, es wurden individuelle Vereinbarungen getroffen. Verträge kommen erst durch eine schriftliche Vereinba- rung, die rechtzeitige schriftliche Annahme verbindlicher Angebote der BAV durch den Kunden, die Auftrags- oder Anmeldebestätigung durch die BAV oder durch den Beginn der Veranstaltung zu Stande. 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 4. 3. 3.1 Leistung, Leistungsänderung Anreise, Verpflegung und Übernachtung des Kunden gehören nicht zu den Leistungen der BAV und sind in der Vergütung der BAV nicht enthalten. Die BAV behält sich inhaltliche sowie organisatorische Änderungen und Abweichungen vom Veranstaltungskonzept vor, die das Gesamtkonzept der Veranstaltung nicht beein- trächtigen oder einer besseren Zielerreichung dienen und dem Kunden zumutbar sind. Bei Verhinderung des festgelegten, eingeplanten oder angekündigten Referenten für die Veranstaltung, ist die BAV berechtigt, diesen gleichwertig zu ersetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Zur Teilnahme an kommunalen Seminaren, digitalen Seminaren, Fachtagungen und Kongressen ist nur die in der Anmeldung und Anmeldebestätigung bezeichnete Person persönlich berechtigt. Ein Ersatzteilnehmer darf nur mit vorheriger Zustimmung der BAV teilnehmen. Bei Buchung unserer digitalen Seminare erwerben Sie eine Nutzerlizenz. Sollten weitere Interessenten am digitalen Seminar teilnehmen wollen, benötigen diese weitere Lizen- zen. Es ist nicht erlaubt, das Webinar aufzuzeichnen bzw. das Video zu vervielfältigen. Die technischen Anforderungen zur Nutzung unserer digi- talen Seminare wie z.B. PC, Laptop oder mobiles Endgerät mit stabiler Internetverbindung, Headset, Webcam (nach Möglichkeit) sind in der Buchungsbestätigung enthalten. Die Nutzung der digitalen Seminare ist nur mit folgenden Browsern möglich: Chrome, Firefox, Safari oder dem NewEdge, mit dem in Windows enthaltenen Standardbrow- ser „EDGE“ oder dem alten „InternetExplorer“ ist eine Nutzung nicht möglich. Die BAV haftet nicht für technische Mängel auf Seiten des Teilnehmenden. Bei den Videos ist die Nutzung auf einen bestimmten Zeit- raum beschränkt (30 Tage Stand 2020). Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht erlaubt. Teilnehmerskripten, Urheberrechte, Foto- und Video- aufnahmen Die Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Teilnehmerskripten und allen sonstigen Seminarunterlagen stehen der BAV bzw. deren Referenten oder Autoren zu. Dem Kunden sowie den Veranstaltungsteilnehmern ist es nicht gestattet, die Teilnehmerskripten und sonstigen Seminarunterlagen ohne Zustimmung der BAV ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitende Medien aufzunehmen oder in jeglicher anderen Form zu verbreiten. Die Veröffentlichung von Audio- und Video- daten, digitalen Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Internet-portalen (Sharing) ist untersagt. Bei einigen Veranstaltungen werden Fotoprotokolle angefer- tigt. Diese werden nur den Teilnehmenden der Veranstal- tung im persönlichen Postfach zur Verfügung gestellt. Sollte es bei Veranstaltungen zur Aufnahme der Teilnehmenden auf Fotos und Videos kommen, werden diese nur dann für Werbezwecke verwendet, wenn vor der Veranstaltung das Einverständnis eingeholt wurde. 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Preise, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs-, Zurück-behaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte Bei Inhouse-Seminaren und fachbezogenen Beratungen ist die Veranstaltungsgebühr 14 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die BAV ist berechtigt, nach jedem Veranstaltungsabschnitt/-tag eine Rechnung über die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten anteiligen Leistungen zu stellen. Bei kommunalen Seminaren, digitalen Seminaren, Fachtagun- gen und Kongressen ist die Veranstaltungsgebühr spätestens 14 Kalendertage vor dem Beginn der Veranstaltung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Videos gilt die in der Rechnung ausgewiesene Zahlungsfrist. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist die BAV befugt, alle Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und Sicherheits- leistung auch schon vor Leistungs-/Veranstaltungsbeginn zu verlangen, noch ausstehende Leistungen ganz oder teilweise zurückzubehalten oder von den bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverwei- gerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Akademie behält sich vor, Teilnehmer, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, von Veranstaltungen auszu- schließen. 6. 6.1 Schadensersatz, Haftung Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden und der Veranstaltungsteilnehmer, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den Leistungen/Veranstaltungen der BAV entstehen, sind