Rechtskonforme Gestaltung von BEM-Verfahren und BEM-Prozessen am 11.04.2024 in Neumarkt i. d. OPf.
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das Gesetz enthält dazu nur wenige Vorgaben. Es wurde deshalb in den letzten Jahren vor allem durch grundlegende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts konkretisiert und weiterentwickelt.
Das BEM ist so zu einem Stolperstein für die Personalpraxis geworden. Ein effektives Vertragsmanagement sichert ein zweckmäßiges und rechtmäßiges BEM-Verfahren. Hierzu gehören Checklisten, Formulare und Verträge, insbesondere Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Diese stehen im Mittelpunkt der Seminarveranstaltung.
Tagungszeit:
09:30 bis ca. 16:00 Uhr