19.-20. April 2023 in Amberg
24.-25. Mai 2023 in Herrsching (Hybrid)
Die erneute Verlängerung der Optionsfrist bis zum 31.12.2024 kam nicht bei allen Kommunen gut an. Die meisten Verwaltungen hatten in den letzten Jahren viel Arbeit, Zeit und Geld in die Umstellung gesteckt und waren gut vorbereitet. Nun die Rolle rückwärts – das neue Umsatzsteuerrecht ist erst ab dem 1.1.2025 für alle Körperschaften des öffentlichen Rechts verbindlich.
Wir haben uns entschieden, dennoch 2 Termine, 2 Orte und 2 Formate anzubieten.
Das Steuerrecht für die öffentliche Hand bleibt ein anspruchsvolles und komplexes Rechtsgebiet und neben der Umsatzsteuer erhalten Sie auf unserer Tagung auch Vorträge zu allgemeinen Steuerfragen und zur Körperschaftssteuer.
Was die Umsatzsteuer betrifft, werden wir weiterhin in zwei Sphären denken müssen und uns sowohl mit dem alten, als auch mit dem neuen Umsatzsteuerrecht auskennen. Es macht daher durchaus Sinn, sich weiterhin mit der Umsatzsteuer zu befassen.
Wir informieren also nochmals kurz über die Systematik und Unterschiede, werden ausgewählte Fragestellungen aus der kommunalen Praxis aufgreifen und Ihnen Neuerungen vorstellen.
Das ausführliche Programm entnehmen Sie bitte dem u.g. Link oder Sie melden sich direkt an.
Verlieren Sie nicht den Mut – tauschen Sie sich im Kollegenkreis aus – bleiben Sie am Ball.
Es geht in die Verlängerung.
Kosten:
Tagungsgebühr beide Tage (vor Ort oder digital) 380,– €
Tagungsgebühr pro Tag (nur bei digitaler Teilnahme möglich) 190,– € inkl. Unterlagen zum Download